Integrationspolitik
Ziel ist es, alle Menschen, die dauerhaft und rechtmäßig in unserem Land leben, in die Gesellschaft einzubeziehen und ihnen die damit verbundenen Rechte wie Pflichten zu gewähren. Bei der Integration geht es darum, dass wir zusammen leben und nicht nebeneinander her. Unser Zusammenleben soll von Respekt, gegenseitigem Vertrauen, von Zusammengehörigkeitsgefühl und gemeinsamer Verantwortung geprägt sein. So haben es auch die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode formuliert. Die Integration von Zuwanderern soll Chancengleichheit und die tatsächliche Teilhabe in allen Bereichen ermöglichen, insbesondere am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben. Voraussetzung dafür ist, dass die Menschen, die mit einer dauerhaften Bleibeperspektive zu uns kommen, die deutsche Sprache lernen und sich um Grundkenntnisse unserer Geschichte, unseres Staatsaufbaus bemühen - hierbei geht es besonders um die Bedeutung der freiheitlich demokratischen Grundordnung Deutschlands, des Parteiensystems, des föderalen Aufbaus, der Sozialstaatlichkeit, der Gleichberechtigung, der Toleranz und der Religionsfreiheit. Die deutsche Verfassung und die Gesetze müssen sie kennen, respektieren und befolgen.
Integration bedeutet, sich einer Gemeinschaft zugehörig zu fühlen, ein gemeinsames Verständnis zu entwickeln, wie man in der Gesellschaft zusammenlebt. Zuwanderung kann nur als wechselseitiger Prozess gelingen. Sie setzt die Aufnahmebereitschaft der Mehrheitsgesellschaft voraus – wie auch die Bereitschaft der Zugewanderten, die Regeln des Aufnahmelands zu kennen und zu respektieren und sich um die eigene Integration zu bemühen.
Zuwanderer sollen sich integrieren und durch Angebote des Staates und durch eigene Anstrengung die Chancen nutzen können, die Deutschland allen Bürgerinnen und Bürgern und Neuankömmlingen bietet.
Wesentliche Grundlage für die Gestaltung der Integrationspolitik des Bundes sind das Aufenthaltsgesetz und das Bundesvertriebenengesetz. Hier ist der Mindestrahmen für Integrationsangebote des Bundes gesetzlich festgeschrieben.
Herzstück ist der Integrationskurs. Er ist die wichtigste integrationspolitische Fördermaßnahme des Bundes. Mit einem bundesweit flächendeckenden Kurssystem werden die Eingliederungsbemühungen von Neuzuwanderern wie auch von bereits länger in Deutschland lebenden Migrantinnen und Migranten durch ein Grundangebot zur Integration unterstützt. Neben den notwendigen Sprachkenntnissen werden den Zuwanderern im Orientierungskurs Kenntnisse zu Staat, Geschichte und Gesellschaftsordnung in Deutschland vermittelt. Der Unterricht erfolgt nach einheitlichen Standards (in den Volkshochschulen genauso wie bei privaten Kursträgern).
Die Integrationskurse sind ein Erfolg: Seit 2005 haben mehr als 51.500 Kurse begonnen. Dabei haben über 410.100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Kurs bereits abgeschlossen.
Ausreichende Deutschkenntnisse sind Bedingung für einen erfolgreichen Abschluss - und eine notwendige Voraussetzung für eine gelingende Integration, um Bildungschancen und Angebote auf dem Arbeitsmarkt nutzen zu können. Die Integrationskurse einschließlich der Orientierungskurse dürften sich damit auch als gute Grundlage erweisen, um den Einbürgerungstest zu bestehen, wenn sich ein Zuwanderer als Konsequenz der Integration für die Einbürgerung entscheidet.
Eine weitere wichtige Aufgabe, die die Integrationskurse ergänzt und einen festen Bestandteil des Regelungsrahmens im Aufenthaltsgesetz darstellt, ist die bundesgeförderte Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer. Diese initiiert, steuert und begleitet den Integrationsprozess und bietet ihre Dienstleistungen mit einem zeitlich begrenzten Rahmen von maximal drei Jahren an. Durch eine professionelle Einzelfallberatung, welche im Regelfall zeitnah zur Einreise erfolgt, werden Zuwanderer/innen zu selbständigem Handeln in ihrem neuen Lebensumfeld befähigt. Die MBE besteht aus einem Beratungsnetz von mehr als 600 Standorten bundesweit und betreut und begleitet in einem Quartal ca. 50.000 Menschen. Bedingt durch die einzelfallbezogene Beratung, die Erstellung und Umsetzung eines Förderplans und die langfristige Begleitung der Migranten/innen gewährleistet die MBE den ganzheitlichen Ansatz, der für eine gelingende Integration unabdingbar ist.





