Ausländerrecht
Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) regelt die Einreise, den Aufenthalt, die Niederlassung, die Erwerbstätigkeit und die Aufenthaltsbeendigung von Ausländern. Es dient damit der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland.
Außerdem regelt das Aufenthaltsgesetz Maßnahmen, mit denen das übergeordnete ausländerpolitische Ziel der Integrationsförderung verfolgt wird.
Das Aufenthaltsgesetz findet keine Anwendung auf freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger und deren Familienangehörige sowie Diplomaten.

