Asyl und Flüchtlingsschutz
"Politisch Verfolgte genießen Asylrecht" heißt es in Artikel 16a des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland aus dem Jahre 1949. Damit genießt das Asylrecht in Deutschland einen besonderen Stellenwert.
Es wird in Deutschland nicht nur - wie in vielen anderen Staaten - auf Grund der völkerrechtlichen Verpflichtung aus der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 gewährt, sondern hat als Grundrecht Verfassungsrang. Es ist das einzige Grundrecht, das nur Ausländern zusteht.
