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Artikel IT-Planungsrat

Das politische Steuerungsgremium von Bund, Ländern und Kommunen für Informationstechnik und für E-Government.

Aufgaben

Aus dem Grundgesetz ergibt sich ein klarer Auftrag für den IT-Planungsrat: Verbindliche Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen in der IT und im E-Government. Ziele sind nutzerorientierte elektronische Verwaltungsdienste und ein wirtschaftlicher, effizienter und sicherer IT-Betrieb der Verwaltung.

Zu den Aufgaben des IT-Planungsrats gehören laut IT-Staatsvertrag insbesondere:

  • die Koordinierung der Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Fragen der Informationstechnik;
  • die Entscheidung über fachunabhängige oder fachübergreifende IT-Interoperabilitäts- und IT-Sicherheitsstandards;
  • die Steuerung von E-Government-Projekten;
  • die Planung und Weiterentwicklung des Verbindungsnetzes Deutschland-Online Infrastruktur (DOI) nach Maßgabe des IT-Netz-Gesetzes.

Nationale E-Government Strategie

Die vom IT-Planungsrat am 24.09.2010 beschlossene Nationale E-Government Strategie ist die gemeinsame Leitlinie von Bund, Ländern und Kommunen für elektronische Bürger- und Verwaltungsdienste in Deutschland.

Zusammensetzung des Gremiums

Dem IT-Planungsrat gehören als Mitglieder die Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik (Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern) sowie aus den Ländern jeweils ein für Informationstechnik zuständiger Vertreter (in der Regel Staatssekretärinnen oder Staatssekretäre) an.

Neben den Mitgliedern nehmen an den Sitzungen drei Vertreter der Gemeinden und Gemeindeverbände, die von den kommunalen Spitzenverbänden auf Bundesebene entsandt werden und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit beratend teil.

Vertreter von Fachministerkonferenzen und andere Beteiligte können hinzugezogen werden, soweit sie fachlich durch Entscheidungen des IT-Planungsrats betroffen sind.
Der Vorsitz wechselt jährlich zwischen Bund und Ländern. 2012 führte der Bund den Vorsitz, in diesem Jahr hat ihn der Freistaat Bayern übernommen.

Gremienstruktur IT-Planungsrat

Schaubild + Gremien des IT-Planungsrates Quelle: BMI

Die Aufgaben der Geschäftsstelle des IT-Planungsrates

Die Geschäftsstelle des IT-Planungsrats wurde zur zentralen Unterstützung des IT-Planungsrats und seiner Organisationen im Bundesministerium des Innern eingerichtet. Sie wird gemeinsam von Bund und Länder finanziert und personell besetzt.
Sie übernimmt sowohl Querschnittsaufgaben (z. B. Sitzungsmanagement, Finanzplanung, Informationsaustausch, Öffentlichkeitsarbeit) als auch inhaltliche Arbeiten (z. B. im Programmmanagement).

Hintergrund

Die Föderalismuskommission II hat 2009 mit Artikel 91c Grundgesetz die Grundlage für eine verbindliche IT-Koordinierung von Bund und Ländern geschaffen. Durch diese Grundgesetzänderung erhielt die Informationstechnik erstmals Einzug in die deutsche Verfassung. Entscheidungsstrukturen sollten einfacher und effektiver ausgestaltet werden. Damit nimmt der Staat die Herausforderungen des schnellen technischen Fortschritts an.

Rechtliche Grundlagen

Der IT-Staatsvertrag zur Ausgestaltung von Art. 91 c Grundgesetz bildet den rechtlichen Rahmen für den IT-Planungsrat. Er definiert das Aufgabenspektrum des Gremiums. Durch sein Inkrafttreten am 1. April 2010 wurde gleichzeitig der IT-Planungsrat etabliert.

Die im Staatsvertrag vorgesehene Geschäftsordnung des IT-Planungsrats gibt dem Gremium eine formelle Grundlage der Zusammenarbeit.

Öffentlichkeitsarbeit

Auf der Website www.it-planungsrat.de informiert der IT-Planungsrat über aktuelle
IT-Themen aus Bund, Ländern und Kommunen. Außerdem gibt es dort einen Überblick über seine Arbeitsstrukturen, die bisherigen Sitzungen sowie weitere Termine. Die Entscheidungen des IT-Planungsrat sind dort veröffentlicht.

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Zusatzinformationen

Beauftragte für Informationstechnik

Cornelia Rogall-Grothe

Cornelia Rogall-Grothe,
zentrale Ansprechpartnerin für die Bundesländer und die Wirtschaft bei der Zusammenarbeit mit der Bundesregierung in IT-Fragen.

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Internetangebot des IT-Planungsrates

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