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IT und Netzpolitik IT- und Cybersicherheit Artikel Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Aufgabe des BSI ist die Förderung der Sicherheit in der Informationstechnik.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Bonn als nachgeordnete Behörde des Bundesministeriums des Innern ist zentraler IT-Dienstleister der Bundesverwaltung. Das Angebot des BSI richtet sich aber nicht nur an die Bundesverwaltung, sondern auch an Wirtschaftsunternehmen, Forschungseinrichtungen sowie an die Bürgerinnen und Bürger.

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Unterpunkte

Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Die Aufgaben und Befugnisse des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik werden im BSI-Gesetz (BSIG) geregelt. Dieses ist durch das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes vom 14. August 2009 (BGBl. I, S. 2821) umfassend novelliert worden. Mehr: Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik …

Sicherheitsinformationen für Bürger

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bietet eine Reihe von Web-Angeboten mit aktuellen Informationen über Chancen, Risiken und Bedrohungen beim Einsatz von Informationstechnik. Gleichzeitig stellt das BSI auch Lösungsansätze und Handlungsempfehlungen zur Verfügung. Mehr: Sicherheitsinformationen für Bürger …