Nationale Minderheiten
In Deutschland leben vier anerkannte nationale Minderheiten: die Dänen, die friesische Volksgruppe, die deutschen Sinti und Roma sowie das sorbische Volk. Sie erhalten in Deutschland durch Bund und Länder einen besonderen Schutz und eine spezifische Förderung.
Die Bundesregierung sieht als nationale Minderheiten jene Gruppen der Bevölkerung an, die folgenden Kriterien entsprechen:
- ihre Angehörigen sind deutsche Staatsangehörige,
- sie unterscheiden sich vom Mehrheitsvolk durch eine eigene Sprache, Kultur und Geschichte (eigene Identität),
- sie wollen diese Identität bewahren,
- sie sind traditionell (also in der Regel seit Jahrhunderten) in Deutschland heimisch,
- sie leben innerhalb Deutschlands in angestammten Siedlungsgebieten.
Zu der letztgenannten Voraussetzung gibt es aus historischen Gründen eine Ausnahme für die deutschen Sinti und Roma. Sie sind in Deutschland als nationale Minderheit anerkannt, obwohl sie meist in kleinerer Zahl nahezu in ganz Deutschland und nicht in abgegrenzten eigenen Siedlungsgebieten leben.
Das Merkmal der traditionellen Anwesenheit unterscheidet die Minderheiten von den Zuwanderern, die nicht traditionell in Deutschland leben. Die jüdische Gemeinschaft in Deutschland betrachtet sich – anders als in einigen anderen Staaten – nicht als nationale Minderheit, sondern als Glaubensgemeinschaft.
Zahlenangaben über nationale Minderheiten in Deutschland beruhen aus gutem Grund nur auf Schätzungen. Seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges werden in der Bundesrepublik Deutschland generell keine bevölkerungsstatistischen und sozioökonomischen Daten auf ethnischer Basis erhoben. Hintergrund dessen ist zum einen die Verfolgung solcher Minderheiten während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Zum anderen bestehen völkerrechtliche Bedenken. Das Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten legt fest: Die Zugehörigkeit zu einer Minderheit ist die persönliche Entscheidung eines jeden Einzelnen, die von Staats wegen nicht registriert, überprüft oder bestritten wird.

