Gesetzgebung
Die Schaffung von Rechtsnormen ist ein wichtiges Instrument politischer Steuerung und zugleich ein kommunikativer gesellschaftlicher Prozess, der unter bestimmten, in der Verfassung und in den Geschäftsordnungen der Verfassungsorgane geregelten, Rahmenbedingungen abläuft.
Die Gesetzgebung obliegt in einer parlamentarischen Demokratie dem Parlament als der legislativen Staatsgewalt. Auf der Ebene des Bundes werden die meisten Gesetzentwürfe von der Bundesregierung erstellt und unter Beteiligung des Bundesrates vom Deutschen Bundestag beschlossen, bevor sie nach Gegenzeichnung vom Bundespräsidenten ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Über die Vereinbarkeit von Bundesgesetzen mit dem Grundgesetz entscheidet im Streitfall das Bundesverfassungsgericht.
Die Bundesregierung nimmt bei der Erstellung der von ihr eingebrachten Regelungsentwürfe immer auch die Grundsätze besserer Rechtsetzung in den Blick, d. h. gesetzliche Regelungen werden von vornherein in einem gesamtgesellschaftlichen Zusammenhang betrachtet. Dabei werden die tatsächlichen, rechtlichen und finanziellen Folgen einer Regelung auf die Betroffenen, ihre Einordnung in die Gesamtrechtsordnung sowie Argumente für oder gegen eine Regelung berücksichtigt und es wird versucht, die verschiedenen Interessen innerhalb der gegebenen Rahmenbedingungen bestmöglich auszugleichen.
