Gesellschaft und Verfassung Gesellschaftlicher Zusammenhalt/Ehrenamt Artikel BMI-Förderpreis "Helfende Hand"
Was ist die „Helfende Hand“?
Die „Helfende Hand“ ist ein Förderpreis, den das Bundesministerium des Innern (BMI) jährlich vergibt. Der Bundesinnenminister verleiht den Preis und zeichnet damit Ideen und Konzepte aus, die das Interesse der Menschen für ein ehrenamtliches Engagement im Bevölkerungsschutz wecken sollen.
Was bedeutet die „Helfende Hand“?
Die „Helfende Hand“ symbolisiert, was das Ehrenamt im Bevölkerungsschutz für die Gesellschaft leistet. Die Hand ist das Symbol für Helfen. Gleichzeitig steht die Hand für Zusammenarbeit und gemeinsames Vorgehen. Helferinnen und Helfer packen an, Unternehmen unterstützen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und schaffen so die Basis für mehr Engagement in Deutschland. Dabei ist Ehrenamt keine heldenhafte, lebensfremde Tat, sondern etwas, das jeder selbst in seinem Alltag tun und erfahren kann. Die Verleihung des Preises symbolisiert die dankend gereichte Hand aller Menschen, die sich auf die Hilfe der Freiwilligen verlassen können.
Was wird ausgezeichnet?
Die „Helfende Hand“ wird in drei Kategorien verliehen. In der Kategorie „Innovative Konzepte“ werden Projekte ausgezeichnet, die die Attraktivität des Ehrenamtes im Bevölkerungsschutz steigern. Die Kategorie „Jugend- und Nachwuchsarbeit“ umfasst Ideen und Konzepte, die sich an eine junge Zielgruppe wenden. Um die Nachhaltigkeit der Projekte zu fördern, sind Auszeichnungen in diesen beiden Kategorien dotiert. In der Kategorie „Vorbildliches Arbeitgeberverhalten“ werden Unternehmen ausgezeichnet, die ehrenamtliches Engagement ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Bevölkerungsschutz unterstützen. Seit 2011 wird zusätzlich der Publikumspreis verliehen. Abstimmen kann die breite Öffentlichkeit über die Website der Helfenden Hand. Das Projekt mit den meisten Stimmen gewinnt.
Wer ist in der Jury?
Die Mitglieder der neunköpfigen Jury kommen aus den Hilfsorganisationen, die im Bevölkerungsschutz tätig sind. Das sind der Arbeiter-Samariter-Bund, das Deutsche Rote Kreuz, die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, die Freiwilligen Feuerwehren, die Johanniter-Unfall-Hilfe, der Malteser Hilfsdienst und das Technische Hilfswerk. Den Vorsitz hat Georg Meyer-Teschendorf, Leiter des Referats für Zivil- und Bevölkerungsschutz des Bundesinnenministeriums. Die eingereichten Projekte werden nach einem festgelegten Punktesystem bewertet.
Gibt es ein Preisgeld?
Der Preis ist mit insgesamt 30.000 Euro dotiert. In den Kategorien „Jugend- und Nachwuchsarbeit“ und „Innovative Konzepte“ werden jeweils 7.500 Euro für die ersten Plätze vergeben. Die Zweitplatzierten werden mit jeweils 4.500 EUR und die Drittplatzierten mit 1.500 EUR gefördert. Die Viertplatzierten erhalten 1.000 Euro und die Fünftplatzierten 500 Euro. Diese Gelder sind zweckgebunden, d.h. sie sollen dazu dienen, das ausgezeichnete Projekt zu fördern. Die Erst-, Zweit- und Drittplatzierten aller drei Kategorien erhalten die „Helfende Hand“ als Trophäe. Die Plätze vier und fünf jeder Kategorie werden mit einer Urkunde geehrt. Der Bundesinnenminister persönlich überreicht die Preise und gratuliert den Gewinnern.
Sie haben Fragen dazu?
Geschäftsstelle des Förderpreises „Helfende Hand“
im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
Provinzialstraße 93, 53127 Bonn
Tel.: 0228/99-550-0
Fax: 0228/99-550-1620
E-Mail: ehrenamt@bbk.bund.de
Kontakt für organisatorische Fragen:
Helfende-Hand-Team
Tel.: 030/ 339-888-114
E-Mail: helfende-hand@serviceplan.com
www.helfende-hand-foerderpreis.de
www.bmi.bund.de
www.bbk.bund.de





