Gesellschaft und Verfassung Deutsche Islam Konferenz Artikel Projektförderung zum interreligiösen Dialog
+ Junge Frauen halten eine Bibel, einen Koran und eine Tora in der Hand
Quelle: picture-alliance/dpa
Hierbei handelt es sich um Projekte, die zumeist von christlichen und muslimischen Trägern durchgeführt werden und sich an Multiplikatoren aus den Bereichen Religi-on, Gesellschaft und Politik richten. Auch wissenschaftliche Maßnahmen wie Kolloquien, internationale Symposien oder Forschungsprojekte können gefördert werden, wenn sie Erkenntnisse im Sinne des interreligiösen Dialogs hervorbringen und über die Veröffentlichung ihrer Ergebnisse für Nachhaltigkeit gesorgt wird.
Allgemeines
Die Förderung von Projekten des interreligiösen Dialogs erfolgt nach Maßgabe von Kapitel 0602 Titel 685 09 ("Kosten der Deutschen Islam Konferenz sowie Förderung des interreligiösen Dialogs") des öffentlichen Bundeshaushaltsplans, der jeweils für ein Haushaltsjahr gilt. Aufgrund der Zweckbestimmung des Titels können Projekte, die sich hinsichtlich der Konzeption, des Themas und/oder der Teilnehmer nur auf eine Religion beziehen oder nur einer Religionsgemeinschaft/einem religiösen Träger zu Gute kommen, nicht berücksichtigt werden.
Bei der Förderung handelt es sich um einen Zuschuss; eine Vollfinanzierung des Projekts aus Bundesmitteln ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Es wird daher erwartet, dass der Antragsteller eigene Finanzmittel in das Projekt einbringt. Sind keine finanziellen Eigenmittel vorhanden, können für die Bewertung des Eigenmittelanteils auch unentgeltliche Eigenleistungen, wie der Einsatz vorhandener Infrastruktur oder das Einbringen unentgeltlicher Leistungen durch Vereinsmitglieder angesetzt werden (siehe im Antragsvordruck Nr. IV).
Anträge für Maßnahmen, die im ersten Halbjahr stattfinden, müssen bis spätestens zum 15. September des Vorjahres, Anträge für das zweite Halbjahr bis zum 31. März beim BMI eingegangen sein.
Die Anträge sind unterschrieben zu richten an das
Bundesministerium des Innern
Referat M II 3
Alt Moabit 101D
10559 Berlin.
Eine Kopie des Antrags ist per Mail zu richten an: MII3@bmi.bund.de
Voraussetzungen für die Förderung
An der Durchführung der Maßnahme muss ein erhebliches Bundesinteresse bestehen. Hierbei handelt es sich um zwei Anforderungen:
- Damit der Bund ein Interesse daran hat, ein Projekt mit seinen Mitteln zu unterstützen, muss die Finanzierungskompetenz für das Vorhaben erkennbar beim Bund liegen. Das Projekt muss also eine Aufgabe des Bundes berühren (Artikel 104a Abs. 1 GG: soweit das GG nichts anderes bestimmt, finanzieren Bund und Länder ihre Aufgaben jeweils selbst).
- Das Bundesinteresse muss erheblich sein.
"Der Umstand, dass eine Förderung durch den Bund wünschenswert oder sinnvoll ist, rechtfertigt noch keine Zuwendung. Es müssen besondere Gesichtspunkte hinzutreten"
(Dittrich, Kommentar zu Paragraph 23 BHO). Die Bewertung hierüber wird auf Grundlage der Projektbeschreibung getroffen. Diese sollte deshalb darlegen, wodurch und inwieweit das politische Ziel, die Förderung des interreligiösen Dialogs, mit der Maßnahme umgesetzt werden kann. Bei der Entscheidung über die Förderung wird auch die Nachhaltigkeit einer Maßnahme berücksichtigt. Projekte, bei denen nicht erkennbar ist, dass sich positive Folgen für den Dialog über die Veranstaltung hinaus entwickeln, können deshalb nicht gefördert werden. Ebenso wenig können Maßnahmen berücksichtigt werden, die regional begrenzt sind und keine Wirkung über die Region hinaus entwickeln.
- Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
- Zuwendungen dürfen nur für solche Maßnahmen bewilligt werden, die noch nicht begonnen haben.
- Die Gesamtfinanzierung des Projekts muss gesichert sein.
- Beim Antragsteller muss eine geordnete Geschäftsführung gesichert erscheinen.
- Zuwendungen des Bundes sind subsidiär einzusetzen. Eine Zuwendung darf grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn das Bundesinteresse ohne sie nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kann. Die Finanzierung eines Projekts ist grundsätzlich Sache des Trägers, der zunächst alle anderen Finanzierungsmöglichkeiten ausschöpfen muss. Da der Träger übli-cherweise auch ein eigenes Interesse an der Durchführung des Vorhabens hat, sind zur Finanzierung in erster Linie Eigenmittel anzusetzen. Liegt der zu fördernde Zweck auch im Interesse Dritter, sind diese angemessen an der Finanzierung zu beteiligen. Für den ggf. verbleibenden Fehlbedarf können Bun-desmittel beantragt werden.
- In besonders begründeten Ausnahmefällen, z. B. wenn ein Antragsteller über keine eigenen Barmittel verfügt, kann für die Bewertung des Eigenmittelanteils eine unentgeltliche Eigenleistung, wie das Nutzen eigener Infrastruktur oder das Einbringen von Arbeitsleistungen von Vereinsmitgliedern anerkannt werden (siehe Antragsvordruck Nr. IV).
- Organisationen, bei denen Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen vorliegen, insbesondere solche Organisationen, die in den Verfassungsschutzberichten des Bundes und der Länder erwähnt werden, dürfen an dem zu fördernden Projekt nicht beteiligt sein.
Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Finanzierungsplan, der die einzelnen Ausgabepositionen nachvollziehbar darstellt und ggf. deren Notwendigkeit begründet. Einnahmen Dritter sind nachzuweisen (Zuwendungsbescheide oder -zusagen).
- Projektbeschreibung, die das Vorhaben im Einzelnen darstellt, die mit der Maßnahme verfolgten Ziele angibt und ggf. einen Zeitplan enthält. Aus der Projektbeschreibung sollte deutlich werden, welche Folgen das Vorhaben für den interreligiösen Dialog erwarten lässt und wie die Erfordernisse "Nachhaltigkeit" und "Überregionalität" umgesetzt werden.
- Der Projektbeschreibung sind ggf. beizufügen:
- Flyer/Einladungen
- Veranstaltungsprogramm
- projektrelevante Informationen (Angaben zu Referenten, Teilnehmern, beteiligten Organisationen etc.)
- ggf. Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Bescheid des Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit.
Erfolgskontrolle
Über die Verwendung der Bundesmittel ist mit einem Verwendungsnachweis und einem Sachbericht Rechenschaft abzulegen. Geprüft wird, ob der Zuwendungszweck (Vorhaben mit den veranschlagten Mitteln in der geplanten Art und Weise durchgeführt?) erfüllt wurde, aber auch, ob das mit der Förderung beabsichtigte Ziel erreicht wurde. Bei dieser – mittels des Sachberichts durchzuführenden – Erfolgskontrolle handelt es sich um eine Gegenüberstellung der in der Projektbeschreibung formulierten Ziele und dem tatsächlich Erreichten.





