Der Bevölkerungsschutz beschreibt als Oberbegriff alle Aufgaben und Maßnahmen der Kommunen und der Länder im Katastrophenschutz sowie des Bundes im Zivilschutz.
Zur Bewältigung von großen Schadensereignissen kann Deutschland auf ein sehr leistungsfähiges staatliches Notfallvorsorge- und Gefahrenabwehrsystem zurückgreifen.
In ihm arbeiten der für den Zivilschutz zuständige Bund und die für den Katastrophenschutz zuständigen Länder gemeinsam mit den Hilfsorganisationen und Feuerwehren eng und wirkungsvoll zusammen.
Das nationale Hilfeleistungssystem ist nicht nur leistungsfähig, sondern auch innovationsfähig. Es stellt sich auf neue Bedrohungslagen ein. Die Einrichtung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, das am 1. Mai 2004 seine Arbeit aufgenommen hat, ist hierfür ein Beleg. Die Bundesregierung hat damit ein deutliches politisches Zeichen für die große Bedeutung des Zivil- und Katastrophenschutzes innerhalb der vielfältigen Sicherheitsaufgaben in Deutschland gesetzt. Das Bundesamt war eine Antwort auf Forderungen aus den Erfahrungen des 11. September 2001 und des Sommerhochwassers 2002.
Neben dem Bevölkerungsschutz ist das Krisenmanagement ein wichtiger Bestandteil des Bundesministeriums des Innern. Unter dem Begriff Krisenmanagement sind alle Maßnahmen zur Vermeidung von, Vorbereitung auf, Erkennung und Bewältigung sowie Nachbereitung von Krisen zu verstehen.
Das Lagezentrum des Bundesministeriums des Innern ist zentraler Ansprechpartner für Angelegenheiten der Inneren Sicherheit sowie des Bevölkerungsschutzes im nationalen und internationalen Bereich auf ministerieller Ebene. Es gewährleistet den Informationsaustausch mit den Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern und den nachgeordneten Geschäftsbereichsbehörden.

